Mindestalter & Volljährigkeit | ||||||||||||||||||||||
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Mindestalter & Volljährigkeit
Mindestalter & Volljährigkeit
In Kanada gilt man in der Regel ab 19 Jahren als volljährig. Ab diesem Alter darf man also Entscheidungen für sich selbst fällen (heiraten, eine eigene Wohnung mieten, ...). Ausnahmenin den Provinzen Alberta, Manitoba, Ontario, Prince Edward Island, Québec und Saskatchewan, dort ist man bereits mit 18 Jahren volljährig.Darüber hinaus gibt es in British Columbia noch einige weitere Regelungen für junge Menschen unter 19 Jahren. Nachfolgend findet ihr eine kleine Auswahl, was ab welchen Alter erlaubt ist und welche Rechte und Verantwortung man trägt. Wollt ihr mehr über ein Thema wissen, könnt ihr euch jederzeit ans Team wenden. kein Mindestalter
» Babysitting (je nach Reife)
» Zustimmung zu medizinischen Behandlungen (je nach Reife) » Sich tätowieren lassen (mit Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten oder ab 19 Jahren) » Vor einem Gericht aussagen » Alkoholkonsum unter Aufsicht der Eltern/Sorgeberechtigten ab 12
» Namensänderung (mit Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten)
» Zustimmung zur eigenen Adoption » Arbeiten (mit Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Teil-Sexualmündig/Ende des Schutzalters (wenn Partner weniger als 2 Jahre älter und keine Autoritätsperson, in einer Machtposition o.Ä. ist) » Verantwortlich für kriminelle Handlungen, unter Berücksichtigung des Jugendstrafgesetzes (bis 17 Jahre) ab 14
» Kann für Verbrechen nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden
» Möglichkeit der Organ/Gewebespende für medizinische Zwecke » Teil-Sexualmündig/Ende des Schutzalters (wenn Partner weniger als 5 Jahre älter und keine Autoritätsperson, in einer Machtposition o.Ä. ist) ab 15
» Arbeiten (ohne Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten)
ab 16
» Ende der Schulpflicht
» Möglichkeit ein Testament zu verfassen » Heiraten (mit Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Eigenen Pass beantragen » Führerschein machen (mit Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Sexualmündig/Ende des Schutzalters (wenn Partner keine Autoritätsperson, in einer Machtposition o.Ä. ist) ab 17
» Armee beitreten (mit Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten)
» Blut spenden ab 18
» Wählen & gewählt werden
» Altersbeschränkte/Erwachsenenfilme ansehen » Recht auf Mindestlohn ab 19
» Verbindliche Verträge schließen
» Heiraten (ohne Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Namensänderung (ohne Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Führerschein machen (ohne Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Alkohol, Nikotin und seit 17. Oktober 2018 auch Cannabis kaufen und konsumieren » Teilnahme an Glücksspiel & kaufen von Lotterielosen » Armee beitreten (ohne Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten) » Tiere adoptieren » Kreditkarte beantragen |